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29.07.2021 - Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in Schleswig-Holstein

Datum der Entscheidung
29.07.2021
Aktenzeichen
2 B 263/21
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 15a Abs 4 Satz 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Behandelbarkeit
Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung
Psychische Erkrankung
Umverteilung
Verteilung
Leitsatz
1. Die Versorgung psychisch kranker Menschen ist in Schleswig-Holstein nicht wesentlich schlechter als in Bremen.

2. In Neumünster ist eine psychiatrische Notfallversorgung gewährleistet.