Präsident des Oberverwaltungsgerichts legt Jahresbericht 2025 vor:
Eingangsbelastung auf Höchststand, kürzeste Verfahrenslaufzeiten seit Jahren und konstant hohe Erledigungszahlen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Prof. Peter Sperlich, hat heute den Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Der in diesem Jahr neu gestaltete Bericht stellt die Geschäftsentwicklung beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht übersichtlich in Text und Diagrammen dar und gibt einen Überblick über wichtige Entscheidungen der ersten und zweiten Instanz, die im Jahr 2025 getroffen wurden.
Im Jahr 2025 war die Eingangsbelastung des Verwaltungsgerichts so hoch wie seit dem Jahr 1994 nicht mehr. Mit 4.071 eingegangenen Verfahren übertrafen die Neueingänge den bereits hohen Vor-jahreswert um mehr als tausend Verfahren und damit um mehr als 30 %. Dieser sprunghafte Anstieg lag auch, aber nicht nur an den erneut angestiegenen Eingängen im Bereich der Asylverfahren. Da-neben sind mehrere hundert Verfahren eingegangen, in denen sich Unternehmen gegen die Heran-ziehung zur Zahlung einer Ausbildungsplatzabgabe wenden, sowie zahlreiche besoldungsrechtliche Verfahren. Der deutliche Anstieg im Bereich der allgemeinen Verfahren dürfte sich daher eher als zeitlich begrenzte Ausnahme darstellen, so dass perspektivisch wieder ein Rückgang der Eingänge zu erwarten ist.
Besonders hervorzuheben sind die positiven Entwicklungen im Bereich der Verfahrenslaufzeiten. Diese konnten sowohl am Verwaltungsgericht als auch am Oberverwaltungsgericht erheblich redu-ziert werden. Am Verwaltungsgericht liegen sie für die Hauptsacheverfahren nunmehr bei durch-schnittlich 10,7 Monaten; dies sind die kürzesten Laufzeiten seit dem Jahr 2018. Am Oberverwal-tungsgericht dauerten die Hauptsacheverfahren im Jahr 2025 durchschnittlich nur noch 8,1 Monate. Das Ziel einer möglichst zeitnahen Gewährung effektiven Rechtsschutzes wurde somit in beiden In-stanzen erreicht.
Die Zahl der Erledigungen konnte sowohl am Verwaltungsgericht als am Oberverwaltungsgericht auf einem konstant hohen Niveau gehalten werden. Während es dem Oberverwaltungsgericht noch ge-lang, damit die Verfahrensbestände leicht abzubauen, ließ sich am Verwaltungsgericht aufgrund der dortigen hohen Eingangszahlen ein Anstieg der Bestände nicht vermeiden. Am Jahresende waren am Verwaltungsgericht noch 3.000 Verfahren anhängig, so dass auch der Verfahrensbestand pro Richterarbeitskraft im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gestiegen ist. Es wird von der Eingangs-entwicklung im laufenden Jahr und kurzfristigen Personalverstärkungen abhängen, ob die aufgelau-fenen Bestände zeitnah abgearbeitet und damit Verfahrenslaufzeiten von unter einem Jahr auch zu-künftig gewährleistet werden können.