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Auf dieser Seite werden ausgewählte Termine in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen mitgeteilt. Für nähere Informationen, insbesondere zu den räumlichen Kapazitäten, wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher:

Frau Dr. Koch (stellv. Pressesprecherin)

Richterin am Oberverwaltungsgericht


Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die demnächst vorgesehenen öffentlichen Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Justizzentrum Am Wall 198, 28195 Bremen, statt.

29.04.2026 – 9:30 Uhr, JZAW Saal 4

2 LC 188/25

A. ./. die Stadt Bremerhaven, vertreten durch den Magistrat

Erschließungsbeitragsrecht

Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung eines Erschließungsbeitrags durch die beklagte Gemeinde. Das Verwaltungsgericht hat der Klage erstinstanzlich mit der Begründung stattgegeben, dass die Erschließungsbeitragssatzung der Beklagten mangels ordnungsgemäßer Verkündung niemals wirksam geworden sei. Deswegen sei auch die Beitragspflicht des Klägers nicht entstanden. Die Beklagte hat dagegen die streitgegenständliche Berufung erhoben. Sie wendet sich gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts über die Unwirksamkeit der Verkündung der Erschließungsbeitragssatzung, jedenfalls sei ein Verkündungsfehler aber unbeachtlich.

04.05.2026 – 10:00 Uhr, JZAW Saal 5

1 LC 105/25

N. ./. Freie Hansestadt Bremen

Recht der freien Berufe

In dem vorliegenden Berufungsverfahren begehrt der Kläger die Neubescheidung seines Antrags auf Erteilung einer vorübergehenden zahnärztlichen Berufserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ZHG. Der Kläger hat seine zahnärztliche Ausbildung in Syrien begonnen, Ägypten fortgesetzt und in der Teilrepublik Nordzypern beendet. Die nordzyprische Universität verlieh ihm ein Diplom und den Titel „Diş Hekimi“. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger damit über eine „abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 ZHG verfügt, obwohl Nordzypern nicht von der Bundesrepublik als Staat anerkannt ist. Das Verwaltungsgericht hat diese Frage bejaht und der Klage stattgegeben. Die Beklagte hat daraufhin die von dem Verwaltungsgericht zugelassene Berufung eingelegt.

20.05.2026 – 9:30 Uhr, JZAW Saal 1

4 LD 302/25

Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Senatorin für Kinder und Bildung ./. A.

Disziplinarrecht

Der Beklagte wendet sich mit seiner Berufung gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch das Verwaltungsgericht nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen sexueller Nötigung.