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Auf dieser Seite werden ausgewählte Termine in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen mitgeteilt. Für nähere Informationen, insbesondere zu den räumlichen Kapazitäten, wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher:

Herr Traub (Pressesprecher)

Richter am Oberverwaltungsgericht

Frau Dr. Koch (stellv. Pressesprecherin)

Richterin am Oberverwaltungsgericht


Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die demnächst vorgesehenen öffentlichen Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Justizzentrum Am Wall 198, 28195 Bremen, statt.

08.03.2023 – Saal 4

11:30 Uhr

2 LC 172/22
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

Die Klägerin erhielt für den Zeitraum März 2016 bis Juli 2017 von der Beklagten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Mit Bescheid vom 16.08.2019 hob das Studierendenwerk Bremen die Bewilligungsbescheide auf und forderte Ausbildungsförderung in Höhe von 9.004 Euro zurück. Die Beklagte wirft der Klägerin vor, anrechenbares Vermögen aus einem Bausparvertrag und aus einem Depot nicht angegeben zu haben. Dagegen wendet sich die Klägerin. Sie habe keine Kenntnis von den Konten gehabt und sei insoweit auch nicht verfügungsberechtigt gewesen. Ihre Eltern hätten ihre Vermögensverwaltung übernommen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Klägerin überwiegend abgewiesen. Die Klägerin sei selbst Gläubigerin der Guthabenforderungen und in ihrer Verfügungsmacht auch nicht beschränkt. Hiergegen wendet sich die Berufung der Klägerin.

15.03.2023 - Saal 4

10:00 Uhr

1 D 24/22
Bauplanungs-, Bauordnungs- u. Städtebauförderungsrecht

Das zu verhandelnde Normenkontrollverfahren betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 133. Mit diesem wurde ein Wohngebäude mit 13 bis 15 Wohneinheiten in der Blumenstraße im Bremer „Viertel“ zugelassen. Die Antragsteller rügen neben Verfahrensmängeln u. a. die Dimensionierung des Vorhabens und eine fehlende Beachtung der vorherigen Planungssituation unter dem Bebauungsplan 1531, nach dem auf dem Vorhabengrundstück lediglich ein eingeschossiger Garagenhof zugelassen war. Nunmehr sollen vier Geschoße in gestaffelter Bauweise entstehen. Die Antragsteller sind Eigentümer eines unmittelbar an das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 133 angrenzenden Grundstücks. Sie waren in einem vorherigen Normenkontrollverfahren (1 D 305/20) sowie einem Normenkontrolleilverfahren bereits wegen festgestellter Bekanntmachungs- bzw. Ausfertigungsmängel erfolgreich. Nachdem die Antragsgegnerin jeweils neu verkündet hat, will sie diese Fehler nunmehr behoben haben.

18.04.2023 - Saal 4

10:00 Uhr

1 LB 27/23
Gaststättenrecht

In diesem Verfahren begehrt der Kläger die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis. Streitentscheidend wird die Frage sein, ob der Kläger gaststättenrechtlich als unzuverlässig anzusehen ist. Die Beklagte geht von einer Unzuverlässigkeit des Klägers aus und begründet dies mit verschiedenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die in der Vergangenheit gegen den Kläger geführt wurden, sowie mit strafrechtlichen Verurteilungen und Einträgen in das Schuldnerverzeichnis. Der Kläger wendet hiergegen ein, dass die Ermittlungsverfahren größtenteils eingestellt worden seien und die strafrechtliche Verurteilung keinen gewerberechtlichen Bezug aufweise.