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Auf dieser Seite werden ausgewählte Termine in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen mitgeteilt. Für nähere Informationen, insbesondere zu den räumlichen Kapazitäten, wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher:

Herr Traub (Pressesprecher)

Richter am Oberverwaltungsgericht

Frau Dr. Koch (stellv. Pressesprecherin)

Richterin am Oberverwaltungsgericht


Die folgende Zusammenstellung enthält – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die demnächst vorgesehenen öffentlichen Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen. Soweit nicht anders angegeben, finden die Verhandlungen im Justizzentrum Am Wall 198, 28195 Bremen, statt.

Mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 07.01.2026 um 10:00 Uhr in Saal 4

6 LP 165/25

Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Frage, wem das Letztendscheidungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen zusteht. Der Personalrat Schulen hatte im Juli 2024 bei der Senatorin für Kinder und Bildung einen Initiativantrag zur Arbeitszeiterfassung an Schulen gestellt. Dieser sah u.a. vor, dass ab Beginn des Schuljahres 2025/2026 die Arbeitszeit aller Beschäftigter an allen Schulen erfasst werden soll. Nachdem die Senatorin den Antrag abgelehnt hatte und ein Schlichtungsverfahren erfolglos geblieben war, entschied eine Einigungsstelle im Februar 2025 zugunsten des Personalrats. Im April 2025 beschloss der Senat der Freien Hansestadt Bremen, dem Spruch der Einigungsstelle nicht zu folgen und den Initiativantrag des Personalrats abzulehnen. Er ist der Auffassung, dass das Letztentscheidungsrecht in dieser Angelegenheit nicht der Einigungsstelle, sondern ihm als Landesregierung zustehe. Der Personalrat teilt diese Auffassung nicht. Er hat beim Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen sinngemäß die Feststellung beantragt, dass der Beschluss der Einigungsstelle verbindlich ist. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Personalrats mit Beschluss vom 14. Mai 2025 abgelehnt. Es ist der Auffassung, wegen der Bedeutung der Angelegenheit müsse das Letztentscheidungsrecht bei dem von der Bürgerschaft gewählten und ihr gegenüber verantwortlichen Senat liegen. Hiergegen hat der Personalrat Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben.