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Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Oberverwaltungsgericht Bremen per beA

Seit dem 1. Dezember 2005 besteht beim Oberverwaltungsgericht Bremen die Möglichkeit, in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze über das elektronische Gericht- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam einzureichen. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf der zentralen Internetseite des Senators für Justiz und Verfassung unter Elektronischer Rechtsverkehr. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist in Rechtssachen nicht möglich.

Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf der Seite ERV-Justiz abrufbar. Dort finden Sie auch Informationen zum elektronischen Empfangsbekenntnis.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen selbst keinen technischen Support leisten kann.