Seit dem 1. Dezember 2005 besteht beim Oberverwaltungsgericht Bremen die Möglichkeit, in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze über das elektronische Gericht- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam einzureichen. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf der zentralen Internetseite des Senators für Justiz und Verfassung unter Elektronischer Rechtsverkehr. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist in Rechtssachen nicht möglich.
Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf der Seite ERV-Justiz abrufbar. Dort finden Sie auch Informationen zum elektronischen Empfangsbekenntnis.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen selbst keinen technischen Support leisten kann.