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17.01.2024 - Streitigkeit um die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts

Datum der Entscheidung
17.01.2024
Aktenzeichen
1 B 22/24
Normen
BremWahlG § 37 Abs 1 Satz 3
BremWahlG § 47 Abs 1 Satz 3
GG Art 28 Abs 1
Rechtsgebiet
Kommunalwahlrecht
Schlagworte
Freies Mandat
Gemeinderat
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
Stadtverordnetenversammlung
Wahlprüfungsgericht
Leitsatz
1. § 37 Abs. 1 Satz 3 BremWahlG soll keinen Parteienproporz garantieren, sondern lediglich verhindern, dass es zu einer einseitig parteipolitischen Besetzung des Wahlprüfungsgerichts kommt.

2. Der (bundes-)verfassungsrechtliche Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gilt für die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts nicht.