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20.10.2022 - Beförderungsrichtlinien Deutsche Telekom; Berücksichtigung früherer Beurteilungen bei Leistungsgleichstand; Hilfskriterium Lebensalter

Datum der Entscheidung
20.10.2022
Aktenzeichen
2 B 129/22
Normen
BBG § 21
BLV § 33 Abs 1 Satz 2
GG Art 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht der Bundesbeamten
Schlagworte
Beförderung
Beurteilungsrichtlinien
Beurteilungszeitraum
Deutsche Telekom AG
dienstliche Beurteilung
Hilfskriterien
Konkurrentenstreit
Lebensalter
Leitsatz
1. Wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ein Leistungsgleichstand von Bewerbern ergibt, sind vor der Heranziehung leistungsfremder Hilfskriterien auch ältere Beurteilungen zu berücksichtigen, soweit das Ende des Beurteilungszeitraums nicht länger als 9 Jahre vor der Auswahlentscheidung liegt.

2. Soweit Ziff. 4 der Beförderungsrichtlinien der Deutschen Telekom AG vom 01.09.2014, aktualisiert am 23.09.2021, einen Rückgriff auf Hilfskritierien bereits vorsieht, wenn sich aus der aktuellen und der unmittelbar davor liegenden Beurteilung ein Leistungsgleichstand ergibt, ist dies mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbar.

3. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob das Hilfskriterium "Lebensalter" mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar ist.