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Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung
03.09.2009 - Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung
Datum der Entscheidung
03.09.2009
Aktenzeichen
1 B 215/09; 1 B 216/09
Normen
BremPolG § 6 Abs 2 Satz 1^
BremPolG § 23 Nr 2
Rechtsgebiet
Polizeirecht
Schlagworte
Sicherstellung
Hund
Lärmbelästigung
Titel der Entscheidung
Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung (pdf, 80.6 KB)
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hund, der wegen seines Bellens unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursacht, sichergestellt werden darf.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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