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17.04.2007 - Stubu muss schließen

Datum der Entscheidung
17.04.2007
Aktenzeichen
1 B 36/07
Normen
GastG § 15 Abs 2
GastG § 4 Abs 1 Nr 1
VwGO § 80 Abs 5
Rechtsgebiet
Gaststättenrecht
Schlagworte
Diskothek
Gaststättenerlaubnis
Türsteher
Unzuverlässigkeit
Widerruf
Leitsatz
Ein Diskothekenbetreiber, der nicht willens oder in der Lage ist, sich auch faktisch von Türstehern zu trennen, die bei Ausübung ihrer Tätigkeit - zum überwiegenden Teil mehrfach - Körperverletzungsdelikte begehen, ist unzuverlässig im Sinne von § 15 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG.