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03.06.2026 - Numerus-clausus-Verfahren, Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master), 8 B 322/25, Beschluss vom 03.06.2026

Datum der Entscheidung
03.06.2026
Aktenzeichen
8 B 322/25
Normen
BremHZG § 3 Abs 2
BremHZG § 3 Abs 3
BremStPlVVO § 35
BremStPlVVO § 35a
BremStPlVVO § 39
Rechtsgebiet
Numerus-clausus-Verfahren
Schlagworte
Abschluss des Verfahrens
Grundständiger Studiengang
Härtefall
Härtefallquote
Härtefallrangliste
Hochschulzulassung
innerkapazitäre Streitigkeit
Losverfahren
Masterstudiengang
Nachrückverfahren
örtliches Vergabeverfahren
Leitsatz
1. Ein Anordnungsanspruch auf vorläufige innerkapazitäre Zulassung zu einem Studiengang setzt voraus, dass das Vergabeverfahren an einem Fehler leidet und die Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde.

2. Die §§ 22 ff. StPlVVO finden auch dann Anwendung, wenn das Vergabeverfahren auf die Zulassung zu einem Masterstudiengang gerichtet ist.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·