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26.03.2026 - Berufungszulassungsverfahren Asyl (erfolglos), Erkrankung: PTBS, Herkunftsland: Türkei, 1 LA 271/25, Beschluss vom 26.03.2026

Datum der Entscheidung
26.03.2026
Aktenzeichen
1 LA 271/25
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 1
AsylG § 78 Abs 3 Nr 2
AsylG § 78 Abs 3 Nr 3 iVm VwGO § 138 Nr 3
VwGO § 108 Abs 1 S 1
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Lebenserfahrung
Retraumatisierung
Tatrichterliche Würdigung
Leitsatz
1. Die Darlegung der Divergenz erfordert neben der Angabe des Rechts- oder Tatsachensatzes, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, die Angabe des vom Verwaltungsgericht aufgestellten divergierenden Rechts- oder Tatsachensatzes sowie Erläuterungen dazu, worin die Abweichung im Einzelnen bestehen soll.

2. Ob der entscheidungserhebliche Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist oder eine weitere Sachverhaltsermittlung – etwa die Einholung eines Sachverständigengutachtens – erforderlich ist, unterfällt der richterliche Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 VwGO.