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17.10.2025 - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Verwurzelung; Kind; Täuschung über Unionsbürgerschaft

Datum der Entscheidung
17.10.2025
Aktenzeichen
2 LA 294/23
Normen
AufenthG § 25 Abs 5
AufenthG § 25b Abs 1 S 2 Nr 1
EMRK Art 8
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Duldung
Freizügigkeitsrecht
Privatleben
Täuschung über die Staatsangehörigkeit
Unionsbürger
Leitsatz
1. Zeiten, in denen die Behörden aufgrund von Täuschungshandlungen eines drittstaatsangehörigen Ausländers irrig annehmen, dieser sei Unionsbürger und freizügigkeitsberechtigt, können im Rahmen von § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG nicht berücksichtigt werden, wenn in diesem Zeitraum einer Abschiebung ansonsten weder rechtlich noch tatsächlich etwas entgegenstand.

2. Zu den Voraussetzungen für die Herleitung eines Aufenthaltsrechts aus dem Schutz des Privatlebens nach Art. 8 EMRK

3. Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren haben nur ausnahmsweise ein von der Beziehung zu ihren Eltern und Geschwistern unabhängiges Privatleben von solchem Gewicht, dass es einer Aufenthaltsbeendigung entgegen steht.