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03.08.2016 - Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Datum der Entscheidung
03.08.2016
Aktenzeichen
2 LB 140/15
Normen
BremÖbVIG § 12 Abs 2
BremÖbVIG § 13 Abs 3
BremÖbVIG § 17 Abs 1
BremÖbVIG § 21 Abs 2
BremÖbVIG § 3 Abs 3 Nr 6
BremÖbVIG § 8 Nr 3
Rechtsgebiet
Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht
Schlagworte
Berufspflichtverletzung
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Unzuverlässigkeit
Vermessungsingenieur
Leitsatz
Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wegen Unzuverlässigkeit
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·