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19.04.2024 - Widerruf und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

Datum der Entscheidung
19.04.2024
Aktenzeichen
1 LA 277/23
Normen
Bundesprogramm Corona-Soforthilfe Bremen
GG Art 3 Abs 1
Rechtsgebiet
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
Schlagworte
Corona-Soforthilfe
Liquiditätsengpass
Leitsatz
Die Corona-Soforthilfe durfte ausschließlich zu dem aus dem Bewilligungsbescheid i.V.m. den anwendbaren Förderbestimmungen ersichtlichen Verwendungszweck ausgegeben werden. Entsprechende Mittelverwendungen waren auf Aufforderung nachzuweisen und bei Einzelfallprüfungen zu belegen.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·