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02.11.2021 - Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2015 betreffend den Neubau eines Offshore-Terminals in Bremerhaven

Datum der Entscheidung
02.11.2021
Aktenzeichen
1 LC 107/19
Normen
BremWG § 55
VwVfG § 74
VwVfG § 75 Abs 4
WHG § 70
Rechtsgebiet
Wasserrecht
Schlagworte
Funktionslosigkeit
Planfeststellungsbeschluss
Unwirksamkeit
Leitsatz
1. Ein Planfeststellungsbeschluss wird funktionslos und damit rechtlich obsolet, wenn realistischerweise nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass das genehmigte Vorhaben noch verwirklicht wird.

2. Die Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses kann sich auch aus einer Gesamtbetrachtung einer Vielzahl von veränderten Umständen ergeben.