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18.03.2022 - Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer

Datum der Entscheidung
18.03.2022
Aktenzeichen
2 B 506/21
Normen
AufenthG § 14 Abs 1 Nr 2
AufenthG § 15a
AufenthG § 15a Abs 1 S 6
AufenthG § 15a Abs 4 S 4
AufenthG § 15a Abs 4 Satz 1
BremVwVG § 12 Abs 1
EMRK Art 8
GG Art 6
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
häusliche Gemeinschaft
Umverteilung
unerlaubt eingereiste Ausländer
Verteilung
Vollstreckungshindernis
Leitsatz
In einem anderen (benachbarten) Bundesland bestehende familiäre oder sonstige zwingende Gründe können ein Hindernis für die Vollstreckung einer Verteilungsentscheidung darstellen, das zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Zwangsmittelandrohung führt.