Sie sind hier:
  • Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholten Straftaten

10.11.2015 - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholten Straftaten

Datum der Entscheidung
10.11.2015
Aktenzeichen
1 LB 10/15
Normen
AufenthG § 5 Abs 1 Nr 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausweisungsinteresse
Ausweisungsgrund
Regelerteilungsvoraussetzung
Leitsatz
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass kein Ausweisungsinteresse besteht. Zur Frage, wann das Vorliegen eines Ausweisungsinteresses der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise nicht entgegensteht.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·