Sie sind hier:
  • Verbot der Demonstration "Anti-Repression"

12.12.2008 - Verbot der Demonstration "Anti-Repression"

Datum der Entscheidung
12.12.2008
Aktenzeichen
1 B 595/08
Normen
GG Art 8
VersammlG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Gewalttätigkeiten
Unfriedlichkeit
Versammlungsverbot
Leitsatz
Eine Versammlung kann verboten werden, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass aus ihr heraus Gewalttätigkeiten begangen werden.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·