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04.01.2021 - Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers

Datum der Entscheidung
04.01.2021
Aktenzeichen
2 B 300/20
Normen
AufenthG § 53
AufenthG § 71 Abs 1
BremAufenthZVO § 3
BremPolG § 130
BremPolG § 131
BtMG § 35
EMRK Art 8
VwGO § 80 Abs 2 Nr 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Ausweisung
Diebstahl
Doppelzuständigkeit
Entwurf
Fachaufsicht
Körperverletzung
Ladendiebstahl
räuberischer Diebstahl
Senator für Inneres
Verhältnismäßigkeit
Weisungsrecht
Wiederholungsgefahr
Leitsatz
1. Die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG hat für die ausweisungsrechtliche Gefahrenprognose kein hohes Gewicht, da eine Prüfung, ob sie mit öffentlichen Sicherheitsinteressen vereinbar ist, anders als bei der Strafrestaussetzung zur Bewährung nach § 36 BtMG und § 57 StGB nicht stattfindet.

2. Die Gefahr der Begehung von Ladendiebstählen - auch wenn der Täter dabei gelegentlich Personen, die ihn festhalten, schubst oder sich von ihnen losreißt - sowie von Drogenerwerb und -besitz zum Eigenkonsum rechtfertigt die Ausweisung eines als Kleinkind eingereisten Ausländers, der nahezu sein ganzes Leben rechtmäßig in Deutschland verbracht hat und seit über zwanzig Jahren eine Niederlassungserlaubnis besitzt, nicht.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·