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  • Überschießender Vergleich; konkludenter PKH-Antrag; Rechtsschutzbedürfnis

25.11.2025 - Überschießender Vergleich; konkludenter PKH-Antrag; Rechtsschutzbedürfnis

Datum der Entscheidung
25.11.2025
Aktenzeichen
2 PA 199/25
Normen
VwGO § 166
ZPO § 114
ZPO § 117 Abs 1
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Mehrvergleich
PKH
PKH-Antrag
Rechtsschutzbedürfnis
Vergleich
Leitsatz
1. Schließen die Beteiligten einen gerichtlichen Vergleich, der über den Streitgegenstand des Verfahrens hinausgeht, und erklärt sich die Klägerseite ersichtlich im Vertrauen auf für den Streitgegenstand des Verfahrens bereits bewilligte PKH zur Übernahme der gesamten Kosten bereit, liegt darin ein konkludenter PKH-Antrag für den überschießenden Gegenstand des Vergleichs.

2. Vor der Bewilligung von PKH für den überschießenden Teil eines Vergleichs ist zu prüfen, ob ein Rechtsschutzbedürfnis für die Einbeziehung des weiteren Gegenstands in den Vergleich besteht.