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10.09.2018 - Sondergebiet Technologiepark

Datum der Entscheidung
10.09.2018
Aktenzeichen
1 B 20/18
Normen
BauGB § 1 Abs 7
BauGB § 2 Abs 3
BauNVO § 17
VwGO § 47 Abs 6
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Baumassenzahl
Bebauungsplan
Konflikttransfer
Maß der baulichen Nutzung
Sondergebiet
Technologiepark
Universität
Verkehrslärm
Leitsatz
1. Im Einzelfall liegt kein Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB vor, wenn der planbedingte Verkehrslärm nicht ermittelt worden is.t

2. Die Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO bieten keine Begrenzungen kraft Gesetzes, die in den entsprechenden Gebietstypen zusätzlich zu den Festsetzungen Anwendungen finden. Adressat der Vorschrift ist allein die planende Gemeinde.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·