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17.08.2009 - Schulzuweisung Hermann-Böse-Gymnasium 2009

Datum der Entscheidung
17.08.2009
Aktenzeichen
2 B 220/09
Normen
BremSchulVwG § 6 Abs 2
BremSchulVwG § 6 Abs 4
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Festsetzung der Aufnahmekapazität
Hermann-Böse-Gymnasium
Zurückweisung
Leitsatz
Die Festsetzung einer Klassenstärke von 30 Schülern für die 5. Jahrgangsstufe des Hermann-Böse-Gymnasiums ist rechtlich nicht zu beanstanden.