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03.09.2009 - Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung

Datum der Entscheidung
03.09.2009
Aktenzeichen
1 B 215/09; 1 B 216/09
Normen
BremPolG § 6 Abs 2 Satz 1^
BremPolG § 23 Nr 2
Rechtsgebiet
Polizeirecht
Schlagworte
Sicherstellung
Hund
Lärmbelästigung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hund, der wegen seines Bellens unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursacht, sichergestellt werden darf.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·