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  • Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung beim Einsatz von Beschäftigten freier Träger in Schulen; Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Verstoß gegen einen Beschluss der Landesregierung

10.09.2025 - Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung beim Einsatz von Beschäftigten freier Träger in Schulen; Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Verstoß gegen einen Beschluss der Landesregierung

Datum der Entscheidung
10.09.2025
Aktenzeichen
6 LP 147/25
Normen
BPersVG § 78 Abs 5 Nr 1
BremLVerf Art 118
BremPersVG § 52 Abs 1 S 1
BremPersVG § 58 Abs 1
BremPersVG § 65 Abs 1 c
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht der Länder
Schlagworte
Einstellung
Mitbestimmung
Personalrat
Senat
Unbeachtlichkeit des Widerspruchs des Personalrats Verwaltungsanordnung
Weisungsrecht der Dienststellenleitung
Leitsatz
1. Der Einsatz von Beschäftigten freier Träger (hier: Schulverein) an Schulen als Betreuungskräfte unterliegt im Anwendungsbereich des BremPersVG der Mitbestimmung.

2. Zum Begriff "in der Dienststelle weisungsgebunden tätige Personen".

3. Ein Personalrat kann im Anwendungsbereich des BremPersVG seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme jedenfalls aus den in § 78 Abs. 5 Nr. 1 BPersVG genannten Gründen verweigern.

4. Ein für die adressierte Ministerin bindender Beschluss der Landesregierung über den Einsatz von Fremdpersonal in einer Dienststelle ist eine "Verwaltungsanordnung" im Sinne von § 78 Abs. 5 Nr. 1 BPersVG.