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22.02.2023 - Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Distanzunterricht; Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens durch andere Person als die Dienststellenleitung oder deren ständige Vertretung

Datum der Entscheidung
22.02.2023
Aktenzeichen
6 LP 128/22
Normen
BPersVG § 8
BPersVG § 80 Abs 1 Nr 20
BremPersVG § 58 Abs 1
BremPersVG § 66
BremPersVG § 66 Abs 1 d
BremPersVG § 8
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht der Länder
Schlagworte
Abteilungsleiter
Arbeitsmethode
Corona-Pandemie
Dienststellenleiter
Dienstvereinbarung
Distanzunterricht
Einführung einer neuen Arbeitsmethode
Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens
Homeschooling
Mitbestimmung, Mitbestimmung des Personalrats
Leitsatz
1. Wurde das Mitbestimmungsverfahren durch eine andere Person als die Dienststellenleiterin/ den Dienststellenleiter oder deren ständige Vertretung eingeleitet, kann der Personalrat sich auf diesen formellen Fehler nur berufen, wenn er ihn innerhalb der Frist für die Verweigerung seiner Zustimmung gerügt hat (Aufgabe der bisherigen Rspr. des OVG Bremen).

2. Die Anordnung von Distanzunterricht (Homeschooling) unterliegt als Einführung einer neuen Arbeitsmethode der Mitbestimmung des Personalrats.