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31.05.2017 - Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

Datum der Entscheidung
31.05.2017
Aktenzeichen
6 LP 37/16
Normen
BremLV Art 47 Abs 1
BremPersVG § 52 Abs 1 S 1
BremPersVG § 65 Abs 1
BremPersVG § 65 Abs 3
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht der Länder
Schlagworte
Allzuständigkeit des Personalrats
amtsärztliche Untersuchung
Beispielskataloge der Mitbestimmung
Leitsatz
1. Das Bremische Personalvertretungsgesetz sieht eine Allzuständigkeit des Personalrats vor. Die im Gesetz enthaltenen Beispielskataloge der sozialen, personellen und organisatorischen Mitbestimmung schränken die Allzuständigkeit nicht ein.

2. In personellen Angelegenheiten ist die Mitbestimmung des Personalrats nur gegeben, wenn die Dienststellenleitung beabsichtigt, gegenüber einem Bediensteten eine Maßnahme zu ergreifen. Der Maßnahmebegriff hat im Personalvertretungsrecht einen fest umrissenen Inhalt.

3. Bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung handelt es sich um eine Maßnahme.