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23.05.2018 - Konkurrentenverfahren - Vertreter des Leiters der Justizwachtmeisterzentrale Bes.Gr. A 7

Datum der Entscheidung
23.05.2018
Aktenzeichen
2 B 91/18
Normen
GG Art 33 Abs 2
VwGO § 123
VwGO § 123
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Ausblendung des Bewährungsvorsprungs
Ausblendungsrechtsprechung
Bewährungsvorsprung
Freihaltung eines Dienstpostens
kommissarische Dienstpostenübertragung
Leitsatz
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs findet keine Anwendung, wenn nach der Übertragung eines Dienstpostens im Falle der Bewährung das statusrechtliche Amt ohne weitere Auswahlentscheidung vergeben werden soll.

Bloße Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Falle der Freihaltung der ausgeschriebenen Dienstposten für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens führen nicht dazu, dass der verfassungsrechtlich geschützte Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers zurückstehen müsste. Auch in diesem Fall darf der Dienstposten nicht - auch nicht kommissarisch - besetzt werden.