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06.10.2014 - Konkurrentenstreit um Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe

Datum der Entscheidung
06.10.2014
Aktenzeichen
2 B 200/14
Normen
BremBeirG § 35 Abs 2
BremBeirOrtsG § 35 Abs 2
BremOBG § 35 Abs 2
GG Art 20 Abs 1
GG Art 28 Abs 1
GG Art 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Ausschreibung
Demokratieprinzip
demokratische Legitimation
Mehrheit
Neutralitätspflicht
Ortsamtsleiter
relative Mehrheit
Wahlbeamter
Leitsatz
Der Ortsgesetzgeber verletzt das Demokratieprinzip nicht, wenn er für die Wahl eines Ortsamtsleiters das Erreichen der relativen Mehrheit genügen lässt und keine Stichwahl anordnet. Die demokratische Legitimation des so bestellten Ortsamtsleiters ist ausreichend.