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22.05.2019 - Kommunalwahlrecht

Datum der Entscheidung
22.05.2019
Aktenzeichen
1 B 140/19
Normen
VolksentscheidG § 10 Abs 2
Rechtsgebiet
Kommunalwahlrecht
Schlagworte
Antragsbefugnis
Öffentlichkeitsarbeit
Senat
unzulässige Beeinflussung
Vertrauensperson
Volksentscheid
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Beschwerde der Antragsteller gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Stadtgemeinde Bremen zum Volksentscheid über die Bebauung des Rennbahngeländes erfolglos.