Sie sind hier:

14.04.2025 - Klage eines Marketingunternehmens gegen eine datenschutzrechtliche Auskunftsanordnung

Datum der Entscheidung
14.04.2025
Aktenzeichen
1 LA 11/25
Normen
VwGO § 124 Abs 2
Rechtsgebiet
Datenschutzrecht
Schlagworte
Datenauskunft
Datenlöschung
Marketingunternehmen
Werbeeinwilligung
Leitsatz
1. Zur fehlenden Substantiierung einer angeblich von vornherein bestehenden Unmöglichkeit der Auskunftserteilung.

2. Werden die ernstliche Zweifel an der (tatsächlichen) Richtigkeit der Entscheidung auf eine Verletzung der Aufklärungspflicht gestützt, kommt eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge über § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu einer Zulassung führen würde. Daran fehlt es, wenn die Klägerin es versäumt hat, die in ihrer Sphäre liegenden Umstände der angeblichen Löschung der Daten zu plausibilisieren.