Sie sind hier:

21.07.2026 - Klage auf Erlass, Niederschlagung und Stundung einer Justizforderung; zum Anwendungsbereich des § 30a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EGGVG

Datum der Entscheidung
21.07.2026
Aktenzeichen
2 PA 211/26
Normen
EGGVG § 30a
GKG § 66
VwGO § 40 Abs 1 S 1
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
Erlass
Gerichtskosten
Niederschlagung von Gerichtskosten
Rechtsweg
Stundung
Leitsatz
Soweit mit einer Klage der Erlass, die Stundung oder Niederschlagung von Gerichtskosten aus einem Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit begehrt wird, ist – anders als für Streitigkeiten über den Erlass von Gerichtskosten der Fachgerichtsbarkeiten – nach der abdrängenden Sonderzuweisung des § 30a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EGGVG der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·