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26.07.2022 - Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach § 15a AufenthG

Datum der Entscheidung
26.07.2022
Aktenzeichen
2 B 149/22
Normen
AufenthG § 14 Abs 1 Nr 2
AufenthG § 15a
AufenthG § 81
BGB § 242
SDÜ § 20 Abs 1
VwGO § 123
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Duldung
Fiktionsbescheinigung
unerlaubte Einreise
Verteilung
Verwirkung
Leitsatz
Vor der Verteilung nach § 15a AufenthG kann einem Ausländer, der der Verteilung unterliegt, keine Duldung erteilt werden.