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  • Jura-Studium mit integriertem Bachelor of Laws; Übergangsbestimmungen; Wechsel für Bestands-Studierende mit bestandener Schwerpunktbereichsprüfung; keine Härtefallklausel erforderlich

17.12.2025 - Jura-Studium mit integriertem Bachelor of Laws; Übergangsbestimmungen; Wechsel für Bestands-Studierende mit bestandener Schwerpunktbereichsprüfung; keine Härtefallklausel erforderlich

Datum der Entscheidung
17.12.2025
Aktenzeichen
2 B 270/25
Normen
GG Art 12 Abs 1
GG Art 3 Abs 1
PO Rechtswissenschaft Uni Bremen 2023 § 27
Rechtsgebiet
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich hochschulrechtliche Abgaben
Schlagworte
Bachlor of Laws
Chancengleichheit
Erste juristische Prüfung
Härtefallregelung
Prüfungsordnung
Rechtswissenschaft
Schwerpunktbereichsprüfung
Übergangsvorschrift
Leitsatz
1. Wird bereits eingeschriebenen Studierenden der Wechsel in eine für sie günstigere neue Prüfungsordnung ihres Fachs verwehrt, muss dies durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein. Bei der Abwägung ist allerdings zu berücksichtigen, dass kein Eingriff in eine bestehende Rechtsposition vorliegt, sondern nur eine Verbesserung verweigert wird.

2. Bei der Einführung einer neuen Prüfungsordnung, die neben dem Abschluss "Erste Juristische Prüfung" einen integrierten "Bachelor of Laws" vorsieht, wobei die Schwerpunktbereichsprüfung zugleich die Bachelor-Prüfung (Bachelor-Arbeit und Kolloquium) darstellt, darf Studierenden der Rechtswissenschaft, die die Schwerpunktbereichsprüfung bereits bestanden haben, der Übertritt in die neue Prüfungsordnung versagt werden.

3. Eine Härtefallregelung für Studierende, die den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit absolvieren können, ist nicht geboten.