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06.11.2018 - Inobhutnahme (Gambia)

Datum der Entscheidung
06.11.2018
Aktenzeichen
1 B 184/18
Normen
SGB VIII § 42f
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Altersfeststellung
Gambia
Proxy-Pass
Leitsatz
Im Rahmen einer Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII ist das sich aus einem nachträglich ausgestellten, echten gambischen Proxy-Pass ergebende Geburtsdatum nicht automatisch zu Grunde zu legen. Vielmehr ist nach den Umständen des Einzelfalles zu prüfen, ob das Geburtsdatum voraussichtlich inhaltlich wahr ist.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·