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10.02.1996 - Hintere Baugrenze; nachbarschützende Wirkung

Datum der Entscheidung
10.02.1996
Aktenzeichen
1 BA 53/95
Normen
BauGB § 31 Abs 2
BauNVO § 23 Abs 3
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Reihenhauszeile
hintere Baugrenze
nachbarschützende Wirkung
Leitsatz
1. Zur nachbarschützenden Wirkung der hinteren Baugrenze einer Reihenhauszeile.

2. § 4 Abs. 1a Satz 2 BauGB-MaßnG modifiziert die Einschränkungen des § 31 Abs. 2 BauGB, wonach von den Festsetzungen des Bebauungsplans nur im Einzelfall befreit werden darf. Das Einzelfallerfordernis wird aber, außer bei vorübergehender Unterbringung und vorübergehendem Wohnen, nicht grundsätzlich aufgegeben.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·