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08.12.2010 - Gerichtliche Überprüfung einer Versetzungsentscheidung

Datum der Entscheidung
08.12.2010
Aktenzeichen
2 A 86/10
Normen
BremSchulG § 42
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Versetzung
Nichtversetzung
Fördermaßnahmen
Leitsatz
1. Zur Frage, ob ein Schüler zu versetzen ist, weil Fördermaßnahmen nicht eingeleitet worden sind.

2. Zu den Voraussetzungen unter denen eine Notenvergabe rechtlich zu beanstanden ist.

3. Von einem Schüler der gymnasialen Oberstufe kann erwartet werden, dass er aus eigenem Antrieb Anstrengungen wie die Anfertigung von Protokollen oder Hausaufgaben unternimmt, um die Anforderungen für die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe zu erfüllen.