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08.01.2021 - Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen anhängiger familiengerichtlicher Verfahren

Datum der Entscheidung
08.01.2021
Aktenzeichen
2 B 235/20
Normen
AEUV Art 20
AEUV Art 21 Abs 1
AufenthG § 53
AufenthG § 55 Abs 1 Nr 4
AufenthG § 60a
BremVwVfG § 41
BremVwVfG § 44
EMRK Art 8
FreizüG/EU § 2 Abs 1
FreizügG/EU § 3a
GG Art 6
StGB § 57 Abs 1
VwGO § 123
VwGO § 130 Abs 2
VwGO § 80 Abs 2 Nr 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausweisung
Verhältnismäßigkeit
Wiederholungsgefahr
Leitsatz
1. Zur Anwendbarkeit des Freizügigkeitsrechts auf den drittstaatsangehörigen Vater eines minderjährigen bulgarischen Kindes.

2. Zur ausweisungsrechtlichen Prognose der Wiederholungsgefahr bei einem Erstverbüßer.

3. Zur Berücksichtigung eines laufenden Strafverfahrens bei der ausweisungsrechtlichen Gefahrenprognose.

4. Die Lebensgemeinschaft mit einem minderjährigen Unionsbürgerkind begründet, wenn sie die Anwendung der Ausweisungsvorschriften des AufenthG nicht schon ausschließt, ein mit § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG vergleichbares besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse.

5. Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines als Erwachsener nach Deutschland gekommenen Ausländers, der zwei Kinder (ein Deutsches und eines mit Unionsbürgerschaft) hat, bei qualifizierten Eigentumsdelikten (schwerer Bandendiebstahl).

6. Zum Anspruch auf Duldung wegen anhängiger familiengerichtlicher Verfahren.