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30.06.2003 - Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum

Datum der Entscheidung
30.06.2003
Aktenzeichen
1 B 206/03
Normen
FeV § 46 Abs 1
FeV Anlage 4
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
Schlagworte
Fahrerlaubnis
Kokain
Kraftfahreignung
Leitsatz
Der nachgewiesene Konsum von Kokain schließt grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus. Eine andere Beurteilung kann ausnahmsweise dann gerechtfertigt sein, wenn sich im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung positiv feststellen lässt, dass es sich bei dem Konsum um ein singuläres Ereignis handelte.