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  • Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum, 1 B 280/25, Beschluss vom 04.02.2026

04.02.2026 - Fahrerlaubnisentziehung nach Kokainkonsum, 1 B 280/25, Beschluss vom 04.02.2026

Datum der Entscheidung
04.02.2026
Aktenzeichen
1 B 280/25
Normen
FeV § 46 Abs 1
StVG § 3 Abs 1 S 1
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
Schlagworte
Benzoylecgonin
Fahrerlaubnisentziehung
Kalibrationsbereich
Kokain
Sicher nachweisbar
Leitsatz
1. An einem Nachweis für den Konsum von Kokain fehlt es nicht deshalb, weil die festgestellte Bezoylecgoninkonzentration messtechnisch in einem Bereich liegt, in dem eine exakte Quantifizierung nicht mehr möglich ist. Es gibt keine Bestimmungs- oder Nachweisgrenze, die die Verwertbarkeit grundsätzlich in Frage stellt.

2. Die bei dem Fahrerlaubnisinhaber liegende Darlegungslast für einen unwissentlichen Drogenkonsum wird nicht dadurch relativiert, dass die im Blut nachgewiesene Benzoylecgoninkonzentration einen Wert aufweist, der außerhalb des Kalibrationsbereiches liegt.