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07.08.2026 - erfolgloser Berufungszulassungsantrag, 1 LA 67/26, Beschluss vom 07.08.2026

Datum der Entscheidung
07.08.2026
Aktenzeichen
1 LA 67/26
Normen
Asyl VfG § 78 Abs 3 Nr 1
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Grundsatzrüge
Leitsatz
Eine Grundsatzrüge, die sich auf tatsächliche Verhältnisse stützt, erfordert überdies die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·