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03.04.2018 - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Datum der Entscheidung
03.04.2018
Aktenzeichen
4 LD 226/17
Normen
BeamtStG § 34 Satz 3
BeamtStG § 47 Abs 1
BremDG § 13 Abs 2 Satz 1
BremDG § 46
BremDG § 56
StGB § 2 Abs 3
StGB § 259
StGB § 260
Rechtsgebiet
Disziplinarrecht
Schlagworte
Beamtenbeisitzer
Bindungswirkung
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Hehlerei
Lösung
Leitsatz
Ein Polizeibeamter, der sich wegen gewerbsmäßig begangener Hehlerei in sechs Einzelfällen über einen Tatzeitraum von zwei Jahren strafbar gemacht hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Eine Beamtenbeisitzerin, die mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 BremDG nicht hätte bestellt werden dürfen, ist dennoch bis zu ihrer Entbindung heranzuziehen.