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17.04.2026 - Einwände gegen die Auslieferung; Rechtsweg, 2 S 45/26, Beschluss vom 17.04.2026

Datum der Entscheidung
17.04.2026
Aktenzeichen
2 S 45/26
Normen
EMRK Art 3
GG Art 19 Abs 4
GVG § 17a Abs 4
IRG § 13
IRG § 29 Abs 1
IRG § 33
IRG § 74
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
Abschiebungshindernis
Asylverfahren
Auslieferung
politische Verfolgung
Rechtsweg
Leitsatz
Jedenfalls bis zur Bewilligung der Auslieferung durch das Bundesamt für Justiz ist allein das OLG zuständig für die Prüfung, ob der Auslieferung ein Asylverfahren, die Gefahr politischer Verfolgung oder eine drohende Verletzung von Art. 3 EMRK entgegen stehen. Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·