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  • Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge; keine grundsätzliche Bedeutung wegen angeblicher Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei, 1 LA 253/25, Beschluss vom 16.04.2026

16.04.2026 - Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge; keine grundsätzliche Bedeutung wegen angeblicher Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei, 1 LA 253/25, Beschluss vom 16.04.2026

Datum der Entscheidung
16.04.2026
Aktenzeichen
1 LA 253/25
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 1
AsylG § 78 Abs 3 Nr 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Leitsatz
Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung unterliegen kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·