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  • Boden- und Grundwasserverunreinigung

20.12.2017 - Boden- und Grundwasserverunreinigung

Datum der Entscheidung
20.12.2017
Aktenzeichen
1 LA 292/15
Normen
BBodSchG § 4 Abs 3
BBodSchG § 9 Abs 2
BBodSchV § 4 Abs 3
Rechtsgebiet
Umweltschutz
Schlagworte
Erbbauberechtigter
Gefährdungsabschätzung
Inhaber der tatsächlichen Gewalt
Störerauswahl
Leitsatz
Der Erbbauberechtigte kann zulässiger Adressat einer bodenschutzrechtlichen Anordnung zur Durchführung der notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung sein.

Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·