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09.07.2026 - Beschwerde (erfolglos) - Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße, 1 B 326/25, Beschluss vom 09.07.2026

Datum der Entscheidung
09.07.2026
Aktenzeichen
1 B 326/25
Normen
LFGB § 40 Abs 1a
Rechtsgebiet
Lebensmittelrecht
Schlagworte
Lebensmittelrecht
Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße
Leitsatz
1. Dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch lässt sich nicht entnehmen, dass bei jedem Verdacht des Inverkehrbringens verdorbener Lebensmittel stets eine Probenahme zu erfolgen hätte.

2. Die Veröffentlichung eines begründeten Verdachts von Verstößen gegen lebens- oder futtermittelrechtliche Vorschriften nach Maßgabe des § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB ist nicht am Verfassungsgrundsatz der Unschuldsvermutung zu messen.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·