Sie sind hier:

24.07.2026 - Berufungszulassungsantrag (Asylrechtsstreit - Herkunftsland: Türkei); Gehörsrüge, erstinstanzliche Beweisantragsablehnung

Datum der Entscheidung
24.07.2026
Aktenzeichen
1 LA 87/26
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 3 iVm VwGO § 138
VwGO § 87b
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Aufforderung nach § 87b VwGO
Gehörsrüge
Präklusion
Leitsatz
1. Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·