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23.06.2025 - Beamtenrecht; Verfassungsmäßigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystem

Datum der Entscheidung
23.06.2025
Aktenzeichen
2 LA 140/25
Normen
BremBeurtV § 13
BremBeurtV § 14
BremBeurtV § 2
BremBeurtV § 7
BremBG § 59
GG Art 103 Abs 1
GG Art 33 Abs 2
GG Art 33 Abs 5
VwGO § 124 Abs 2 Nr 5
VwGO § 84
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Anlassbeurteilung
Anlassbeurteilungssystem
Berufungszulassung
Beurteilung
Beurteilungsystem
dienstliche Beurteilung
Gerichtsbescheid
Gesetzesvorbehalt
rechtliches Gehör
Rechtsschutzbedürfnis
Regelbeurteilung
Leitsatz
1. An der erstmaligen (nachträglichen) Beurteilung eines Zeitraums, dessen Ende schon mehr als 11 Jahre zurückliegt, besteht in aller Regel kein Rechtsschutzinteresse.

2. Spätestens seit dem 28.07.2015 sieht das einfache bremische Recht für Lehrerinnen und Lehrer in der Stadtgemeinde Bremen keine Regelbeurteilungen vor.

3. Ein ausschließlich auf Anlassbeurteilungen beruhendes Beurteilungssystem ist verfassungskonform, wenn die Entscheidung dafür vom Gesetzgeber getroffen wurde.