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17.08.2021 - Baurechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle - Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme

Datum der Entscheidung
17.08.2021
Aktenzeichen
1 B 93/21
Normen
BauNVO § 15 Abs 1 S 2
BauNVO 1977 § 6
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
100 m²-Schwelle
Gebot der Rücksichtnahme
kerngebietstypisch
Spielhalle
überörtlicher Einzugsbereich
Leitsatz
1. Der Gebietserhaltungsanspruch steht nur den Grundstückeigentümern und sonst dinglich Berechtigten innerhalb eines – durch Bebauungsplan festgesetzten oder faktischen – Baugebiets zu, da nur in diesem Fall die Nachbarn denselben rechtlichen Bindungen unterliegen.

2. Bei der Beurteilung der Kerngebietstypik einer Spielhalle können neben der Größe auch die konkreten örtlichen Gegebenheiten der Spielhalle ins Gewicht fallen sowie die Zahl und die Art der vorgesehenen Spielgeräte.