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15.12.2021 - Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Ladendiebstahl

Datum der Entscheidung
15.12.2021
Aktenzeichen
2 LC 269/21
Normen
AufenthG § 53
AufenthG § 54
EMRK Art 8
StGB § 242
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausweisung
Ausweisungsinteresse
Bleibeinteresse
Eigentumsdelikte
faktischer Inländer
Ladendiebstahl
Privatleben
Verhältnismäßigkeit
Leitsatz
1. Die Ausweisung eines Ausländers bedarf schon allein deswegen sehr gewichtiger Gründe, weil der Betroffene als Kleinkind nach Deutschland gekommen ist und seither rechtmäßig hier lebt, auch wenn weitere Integrationsfaktoren nicht vorliegen.

2. Ladendiebstähle sind auch dann, wenn sie gehäuft auftreten, keine "sehr gewichtigen Gründe", die die Ausweisung eines als Kleinkind nach Deutschland gekommenen und seither rechtmäßig hier lebenden Ausländers rechtfertigen können.