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05.10.2018 - Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau)

Datum der Entscheidung
05.10.2018
Aktenzeichen
2 B 141/18
Normen
BrLGlStG § 13
GG Art 33 Abs 2
LGG § 13
LGlG § 13
VwGO § 123
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Beurteilungssystem
Bewerberfeld
Bewerbungsverfahrensanspruch
externer Bewerber
Heterogenität
Vergleichbarkeit
Vergleichbarmachung
Vergleichsmaßstab
Zeugnis
Leitsatz
Konkurrieren in einem Auswahlverfahren sowohl interne als auch externe Bewerber und sowohl Beamte als auch Angestellte, so hat der die Auswahl treffende Dienstherr die vorliegenden dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnisse soweit wie möglich vergleichbar zu machen. Hierzu ist es erforderlich, den auf die externen Bewerber angewandten Beurteilungsmaßstab zu ermitteln und der arbeitsrechtlichen Zeugnissprache Rechnung zu tragen.