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21.10.2021 - Ausschluss aus einem Bewerbungsverfahren zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Verwaltung; Versetzung wegen innerdienstlicher Spannungen; rassistische Diskriminierung

Datum der Entscheidung
21.10.2021
Aktenzeichen
2 B 326/21
Normen
AGG § 1
AGG § 16
GG Art 1 Abs 1
GG Art 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren
Beförderung
Diskriminierung
ethnische Herkunft
Funktionsfähigkeit der Verwaltung
innerdienstliche Spannungen
Konfliktversetzung
Leistungsgrundsatz
Rassismus
Störung
Versetzung
Leitsatz
1. Sachliche Gründe, die von solchem Gewicht sind, dass ihre Nichtbeachtung die Funktionsfähigkeit der Verwaltung erheblich beeinträchtigen würde, können es rechtfertigen, einen Bewerber unabhängig von seiner Eignung, Befähigung und Leistung aus einem Bewerbungsverfahren auszuschließen.

2. Haben Diskriminierungen und Herabwürdigungen wegen der ethnischen Herkunft eine nicht unwesentliche Rolle in einem innerdienstlichen Konflikt gespielt, ist es in der Regel nicht gerechtfertigt, den diskriminierten Beamten zu versetzen bzw. seine Rückkehr in den betroffenen Arbeitsbereich zu verhindern.